Die nachstehende Haushaltsatzung der Gemeinde Kaulsdorf für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Gemeinderäte der Gemeinde Kaulsdorf beschlossen in ihrer Sitzung am 11.02.2025 die Haushaltssatzung 2025 (Beschluss Nr. 36-6/2025) mit deren Anlagen und den Finanzplan 2024-2028 (Beschluss Nr. 37-6/2025).
Die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2025 wurde mit Schreiben vorn 12.03.2025 (eingegangen am 17.03.2025) der Gemeinde Kaulsdorf übergeben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und kann nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO im Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf -Gemeindenachrichten- bekannt gemacht werden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme nach der Veröffentlichung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Kaulsdorf für zwei Wochen öffentlich aus.
Es besteht jedoch die Möglichkeit bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Einsicht in die Planungsunterlagen zu erhalten.
Hinweis:
Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dies hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Kaulsdorf, den 19.03.2025
Barczus
Bürgermeisterin
Auf Grund § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinde Kaulsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.357.400,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.507.700,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 50.000,00 € vorgesehen.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | — (300 v. H.) |
| b) | für die Grundstücke (B) | (400 v. H.) |
| 2. | Gewerbesteuer | (395 v. H.) | |
§ 5
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Der zu erhebende Betrag für die Tätigkeit als erfüllende Gemeinde wird auf 146,00 € pro Einwohner festgesetzt.
§ 7
Es gilt der heute beschlossenen Stellenplan.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Kaulsdorf, den 19.03.2025
Gemeinde Kaulsdorf