Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBI. S. 22, 47) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kaulsdorf in seiner Sitzung am 26.02.2026 die folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung des § 14 Abs. 1 und 8
der Hauptsatzung - Entschädigungen
§ 14 Abs. 1 der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag von 100,33 Euro.
§ 14 Abs. 8 der Hauptsatzung erhält folgende neue Fassung:
Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:
| - | der ehrenamtliche erste Beigeordnete | i. H. v. 249,93 Euro |
Artikel 2
Inkrafttreten
(1) Die in dieser 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechtsformen.
(2) Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Kaulsdorf tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kaulsdorf, den 12.03.2026