Die nachstehende Haushaltsatzung der Gemeinde Kaulsdorf für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Gemeinderäte der Gemeinde Kaulsdorf beschlossen in ihrer Sitzung am 23.02.2023 die Haushaltssatzung 2023 (Beschluss Nr. 353-33/23) mit deren Anlagen und den Finanzplan (Beschluss Nr. 354-33/23).
Die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2023 wurde mit Schreiben vom 15.03.2023, (eingegangen am 20.03.2023) der Gemeinde Kaulsdorf übergeben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Gemeinde Kaulsdorf ist zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufgefordert worden.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme nach der Veröffentlichung zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Kaulsdorf für zwei Wochen öffentlich aus.
Es besteht jedoch die Möglichkeit bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Einsicht in die Planungsunterlagen zu erhalten.
Hinweis:
Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dies hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Kaulsdorf, den 19.04.2023
Barczus
Bürgermeisterin
Auf Grund § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), § 62a geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt die Gemeinde Kaulsdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.835.900,00 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.220.600,00 € | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von
2.523.000,00 € vorgesehen.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | — (300 v. H.) | |
| b) | für die Grundstücke (B) | (400 v. H.) | |
| 2. | Gewerbesteuer | (395 v. H.) | |
§ 5
Der Höchsbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Der Umlagebetrag für die Tätigkeit als erfüllende Gemeinde wird auf 130,00 € pro Einwohner festgesetzt.
§ 7
Es gilt der heute beschlossenen Stellenplan.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Kaulsdorf, den 19.04.2023
Gemeinde Kaulsdorf
Barczus
Bürgermeisterin