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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Kaulsdorf

aus der 7. Gemeinderatssitzung vom 25.03.2025 der Gemeinde Kaulsdorf

Beschluss Nr.: 45 - 7 / 2025

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaulsdorf beschließt die Niederschrift zur 6. öffentlichen Sitzung vom 11.02.2025

Abstimmungsergebnis:

Ja: 14

Nein: -

Enthaltungen: -

Beschluss Nr.: 46 - 7 / 2025

Beschlusstext:

Der Gemeinderat Kaulsdorf bestätigt die Beauftragung der Nachtragsvereinbarung 05 im Rahmen der Errichtung einer Fahrradbrücke über die Saale und Ausbau des Saaledradweges zum vorläufigen Preis von 61.942,49 € Brutto

Abstimmungsergebnis:

Ja: 14

Nein: -

Enthaltungen: -

Beschluss Nr.: 47 - 7 / 2025

Beschlusstext:

Der Gemeinderat Kaulsdorf bestätigt die Beauftragung der Nachtragsvereinbarung 06 im Rahmen der Errichtung einer Fahrradbrücke über die Saale und Ausbau des Saaledradweges zum vorläufigen Preis von 34.719,33 € Brutto

Abstimmungsergebnis:

Ja: 14

Nein: -

Enthaltungen: -

Beschluss Nr.: 48 - 7 / 2025

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaulsdorf bestätigt die dargelegte

Verfahrensweise zur Vorbereitung einer Ausschreibung der Ingenieurleistungen für den Ausbau der Straße des Friedens in Kaulsdorf

Abstimmungsergebnis:

Ja: 14

Nein: -

Enthaltungen: -

Beschluss Nr.: 49 - 7 / 2025

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaulsdorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid „Neubau von mehreren Garagen“, Gemarkung Kaulsdorf, Flur 4, Flurstück 7/2. Die Zufahrt zum Grundstück ist in dem Bereich zu realisieren, in dem der Gehweg nebst Bordsteinen bereits abgesenkt ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 14

Nein: -

Enthaltungen: -

Beschluss Nr.: 50 - 7 / 2025

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaulsdorf genehmigt die oben erläuterte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 24.341,53 € für die gemeinsame Finanzierung der Kosten der Drehleiter durch die Gemeinde Kaulsdorf und Unterwellenborn laut Zweckvereinbarung vom 28.05.2013. Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe muss die Rücklage herangezogen werden. Diese Mehrausgabe ist unabweisbar.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 13

Nein: -

Enthaltungen: 1