Titel Logo
Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verwaltungsvorschrift

zur Bestimmung der von der Gemeinde Kaulsdorf durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierform

Verwaltungsvorschrift der Gemeinde Kaulsdorf

vom 13.03.2026

I.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Kaulsdorf, den 13.03.2026

Gemeinde Kaulsdorf

 

 

 

Kerstin Barczus

Bürgermeisterin