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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen

In der Gemeinde:

Kaulsdorf

Gemarkung:

Breternitz

Flur/en: 3 u. 4

wurde eine Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 01.06.2023 bis 28.06.2023

in der Zeit von Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Uwe Kachold Blankenburger Straße 1-3, 2. OG links, 07318 Saalfeld eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekanntgegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Uwe Kachold, Blankenburger Straße 1-3, 07318 Saalfeld Widerspruch eingelegt werden.

Saalfeld, 24.04.2023

Uwe Kachold

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur