Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Drognitz findet am 28. Mai 2024 um 10:30 Uhr in der Gemeindeverwaltung Kaulsdorf, Versammlungsraum im Dachgeschoss,
Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf statt.
| Gegenstand der Sitzung: | |
| • | Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses (§ 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 ThürKWG) |
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung nach § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses wird hiermit hingewiesen.
*Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Formular gelten jeweils auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Kaulsdorf, 24.04.2024
Kampik
Gemeindewahlleiterin