Titel Logo
Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung 2. Wahlausschusssitzung Bürgermeister

Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses

zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters

der Gemeinde Altenbeuthen am 26.05.2024

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Altenbeuthen findet am 28. Mai 2024 um 10:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Kaulsdorf, Versammlungsraum im Dachgeschoss, Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf statt.

Gegenstand der Sitzung:

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

(§ 4 Abs. 5 Nr. 2, § 9 Abs. 5 ThürKWG)

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Im Falle einer Stichwahl findet eine weitere Sitzung des Wahlausschusses am 11. Juni 2024 um 11:00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Kaulsdorf, Versammlungsraum im Dachgeschoss, Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf statt.

Auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung nach § 31 Abs. 1 ThürKWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses wird hiermit hingewiesen.

*Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Formular gelten jeweils auch für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.

Kaulsdorf, 24.04.2024

gez. Kampik

Gemeindewahlleiterin