Titel Logo
Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Zur Anpassung an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat der Deutsche Bundestag am 27. Juni 2019 das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/579 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) - 2 DSAnpUG-EU) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 20. September 2019 zugestimmt. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt 41/2019 am 25. November 2019 veröffentlicht.

Dieses Gesetz enthält zwar im Artikel 16 auch Änderungen des Bundesmeldegesetzes (BMG), jedoch wurde keine Rechtsgrundlage für Kommunen in das Bundesmeldegesetz aufgenommen, die unter Beachtung der DS-GVO gestattet, Alters- und Ehejubiläen gem. § 50 Absatz 2 Satz 2 BMG in Amtsblättern zu veröffentlichen.

Eine Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen in kommunalen Amtsblättern fallen daher nicht unter die Ausnahmeregelung des § 50 Absatz 2 Satz 1 BMG (Auskunft gegenüber Presse und Rundfunk) und ist künftig nur dann möglich, wenn die betroffene Person dazu ihre Einwilligung erteilt hat.

Liegt diese Einwilligung in der Gemeinde Kaulsdorf nicht vor, wird das entsprechende Jubiläum im Amtsblatt nicht veröffentlicht.

Zu beachten ist dabei, dass die Einwilligung gemäß Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO jederzeit von der betroffenen Person widerrufen werden kann.

Die Einwilligung (Formblatt) zur Veröffentlichung des Jubiläums muss bis zur Monatsmitte (Redaktionsschluss) in der Gemeinde vorliegen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung nur für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf gilt. Die Veröffentlichung in der Ostthüringer Zeitung bleibt davon unberührt.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, auch telefonisch unter 036733/34914.

Schmiedel

Einwohnermeldeamt