Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA-Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu ihren Fälligkeiten auf folgende Konten der Gemeinde Kaulsdorf zu überweisen.
| Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt | oder | VB Vogtland-Saale-Orla e.G. |
| BIC: HELADEF1SAR |
| BIC: GENODEF1PL1 |
| IBAN: DE64 8305 0303 0000 1803 19 |
| IBAN: DE33 8709 5824 5038 6521 00 |
Die Grundsteuern für Jahreszahler werden am 01.07.2023 in voller Höhe fällig.
Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen.
Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Kaulsdorf wenden, um dort eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen.
(Hinweis: Das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wurde ab 01.02.2014 per Gesetz umgesetzt. - Vorher erteilte alte Lastschrifteinzüge haben damit ihre Gültigkeit verloren.)
Wir bitten zu beachten, dass die Begleichung der Grundsteuer nicht mehr durch Bareinzahlung in der Kasse der Gemeinde Kaulsdorf erfolgen kann.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungserinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden.
Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten lt. Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeitstermin, eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde.
Wer die bereits bei der Grundsteuer verstrichenen Fälligkeiten (15.02. und 15.05.) versäumt hat, sollte die Zahlung umgehend nachholen, um Mahnungen zu vermeiden.
Mit der heutigen Bekanntmachung werden die Pachten lt. Pachtvertrag festgesetzt. Eine Versendung von Abgabenbescheiden erfolgt in der Regel nicht. Nur bei Änderungen aufgrund von Besitzer- bzw. Nutzerwechsel hat der betreffende Personenkreis eine Neuveranlagung mittels Abgabenbescheid erhalten.
Bei Vorliegen einer SEPA-Einzugsermächtigung erfolgt durch die Gemeinde Kaulsdorf der Einzug der Pachten zum 01.07.2023 bzw. der bekannten Fälligkeit. (evtl. abweichend 15.08.2023 oder lt. Bescheid bekannt)
Sollte kein SEPA-Einzug erteilt worden sein, bitten wir um Überweisung des festgesetzten Betrages zur Fälligkeit.
Wir bitten zu beachten, dass bei Nichtbegleichung von Fälligkeiten, die gleichen Regularien wie bei der Grundsteuer greifen.
gez. Barczus
Bürgermeisterin