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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Kaulsdorf

Bekanntmachung zur Grundsteuer-Veranlagung ab 01.01.2025

Gemeinde Kaulsdorf

Sehr geehrte Bürger/innen,

wie bereits auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht, haben alle alten Veranlagungen zur Grundsteuer, per Gesetz zum 31.12.2024, ihre Gültigkeit verloren. Ab dem 22.05.2025 hat die Gemeinde Kaulsdorf die neuen Grundsteuer-Bescheide (Veranlagung ab 01.01.2025) versendet.

Wir weisen darauf hin, dass teilweise noch nicht alle Grundstücke bzw. Objekte erfasst sind, da noch nicht alle Zuordnungen vom Finanzamt umgesetzt werden konnten oder diese noch fehlen. Desweiteren kann es sein, dass Eigentumswechsel noch nicht eingearbeitet werden konnten, da diese vom Finanzamt später als Korrektur übermittelt werden.

Die Fälligkeiten sind auf den zugegangenen Bescheiden aufgeführt. Bei allen Briefen ist ein Formular zum SEPA-Einzug beigefügt. Bei Bescheiden, wo der Vermerk des Einzuges aufgeführt ist, entfällt das nochmalige Ausfüllen des beiliegenden SEPA-Mandates. Nur bei Bescheiden, wo keine Bankverbindung zum Einzug aufgedruckt ist, wird um die Erteilung eines neuen SEPA-Einzuges gebeten. Wir bitten das jeweilige Kassenzeichen (Kassenkonto) auf dem Einzug zu vermerken.

Offensichtliche Unrichtigkeiten im Bescheid, die sich auf die Eigentümer beziehen oder Wohnanschriften oder Kontodaten betreffen, können bei uns angezeigt werden. Diese werden dann durch die Gemeinde Kaulsdorf korrigiert.

Die Höhe der Bemessungsgrundlage im Veranlagungsbescheid der Gemeinde Kaulsdorf kann durch den Empfänger des Bescheides mit den Daten des Finanzamtes verglichen werden. Diese Bemessungsgrundlage = Grundsteuermessbetrag, wurde aufgrund ihrer Erklärung an die Finanzbehörden (Zeitraum 2022-2024), durch die zuständigen Finanzämter festgesetzt und den Städten und Gemeinden übermittelt. Für die Gemeinde Kaulsdorf sind die übermittelten Daten verbindlich.

Gegen die Berechnung dieser Bewertungsgrundlage und die Festsetzung durch das zuständige Finanzamt kann bei uns kein Widerspruch eingelegt werden. Eine Korrektur der Bewertung kann nur durch das zuständige Finanzamt herbeigeführt werden. In diesem Fall müssen Betroffene Widerspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes einlegen. Wer bereits Widerspruch beim Finanzamt eingelegt hat, muss sich gedulden bis von dort eine Entscheidung herbeigeführt wird. Der Gemeinde Kaulsdorf ist nicht bekannt wie lange die Bearbeitungszeit in diesen Fällen ist.

Wir bitten aber zu beachten, dass ein Widerspruch lt. Rechtsbehelfsbelehrung keine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt, es gibt keinen Zahlungsaufschub gegenüber der Gemeinde aufgrund eines eingelegten Widerspruches. Die Ihnen übermittelten Fälligkeiten sind ebenfalls bindend. Sollte später eine Korrektur vom Finanzamt kommen, wird diese durch die Gemeinde eingearbeitet. Dadurch evtl. entstehende Überzahlungen werden ihnen erstattet.

Zur Klärung von Grundsteuerangelegenheiten (auch nur telefonisch) bitten wir Sie, sich vorrangig auf die Sprechtage in der Gemeinde Kaulsdorf (Dienstag und Donnerstag) zu beschränken.

Sollte ein persönliches Vorsprechen mit Unterlagen erforderlich sein, bitten wir vorher um eine Terminvereinbarung, da ohne Termin evtl. keine Bearbeitung erfolgen kann.