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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Erinnerung an die Zahlungstermine

Hinweise für den Steuerzahlungstermin 15.08.2023

Der nächste Termin für die Fälligkeit der Grundsteuer bei Ratenzahlern ist am: 15.08.2023

Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA- Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu den Fälligkeiten lt. Bescheid auf eines der folgenden Konten der Gemeinde Kaulsdorf zu überweisen.

Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt

BIC:

HELADEF1SAR

IBAN:

DE64 8305 0303 0000 1803 19

VB Vogtland-Saale-Orla eG

BIC:

GENOFEF1PL1

IBAN:

DE33 8709 5824 5038 6521 00

Wir weisen darauf hin, dass durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungserinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden.

Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten lt. Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeitstermin, eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde.

gez. Barczus

Bürgermeisterin