Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA- Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu den Fälligkeiten lt. Bescheid auf eines der folgenden Konten der Gemeinde Kaulsdorf zu überweisen.
| Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt | |
| BIC: | HELADEF1SAR |
| IBAN: | DE64 8305 0303 0000 1803 19 |
| VB Vogtland-Saale-Orla eG | |
| BIC: | GENOFEF1PL1 |
| IBAN: | DE33 8709 5824 5038 6521 00 |
Wir weisen darauf hin, dass durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungserinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden.
Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten lt. Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeitstermin, eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde.
gez. Barczus
Bürgermeisterin