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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 7/2024
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

Bekanntmachung:

Erinnerung an die Zahlungstermine

hier: Jahreszahler Grundsteuern 2024

Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA-Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu ihren Fälligkeiten auf folgende Konten der Gemeinde Kaulsdorf zu überweisen.

Die Grundsteuern für Jahreszahler werden am 01.07.2024 in voller Höhe fällig.

Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen.

Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Kaulsdorf wenden, um dort eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen.

Wir weisen darauf hin, dass durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungserinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden.

Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten lt. Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeitstermin, eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde.

gez. Barczus

Bürgermeisterin

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Bekanntmachung

zur Veranlagung der Pachten für das Kalenderjahr 2024

Mit der heutigen Bekanntmachung werden die Pachten lt. Pachtvertrag festgesetzt. Eine Versendung von Abgabenbescheiden erfolgt in der Regel nicht. Nur bei Änderungen aufgrund von Besitzer- bzw. Nutzerwechsel hat der betreffende Personenkreis eine Neuveranlagung mittels Abgabenbescheid erhalten.

Bei Vorliegen einer SEPA-Einzugsermächtigung erfolgt durch die Gemeinde Kaulsdorf der Einzug der Pachten zum 01.07.2024 lt. Abgabenbescheid bekannt. (evtl. auch abweichend 15.08.2024)

Sollte kein SEPA-Einzug erteilt worden sein, bitten wir um Überweisung des festgesetzten Betrages zur Fälligkeit.

Wir bitten zu beachten, dass bei Nichtbegleichung von Fälligkeiten, die gleichen Regularien wie bei der Grundsteuer greifen.

gez. Barczus

Bürgermeisterin