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Gemeinde-Nachrichten Kaulsdorf
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Hohenwarte

Die nachstehende

Aufhebungssatzung zur

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern

und Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Hohenwarte

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Gemeinderäte der Gemeinde Hohenwarte beschlossen in ihrer Sitzung am 15.05.2025 mit Beschluss Nr. 38 - 7125 die o. g. Satzung.

Das Ergebnis der formellen und materiellen Prüfung der Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saalfeld / Rudolstadt wurde mit Schreiben vom 13.06.2025 der Gemeinde Kaulsdorf als erfüllende Gemeinde übergeben. Es wurden keine Verstöße festgestellt.

Die o. g. Satzung der Gemeinde Hohenwarte darf somit gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht werden.

Hinweis:

Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

Dies hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen.

Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Hohenwarte, den 19.06.2025

Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Hohenwarte

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKo -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 GVBI. S. 277, 288), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69), hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohenwarte in der Sitzung am 15. Mai 2025 folgende Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Die Satzung vom 11.12.2024 über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Hohenwarte wird aufgehoben. Die Hebesätze wurden in der Haushaltssatzung 2025 festgelegt.

§ 2

inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.