Die Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kaulsdorf wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Gemeinderäte der Gemeinde Kaulsdorf haben in ihrer Sitzung am 25.06.2025 die folgende Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kaulsdorf mit (Beschluss Nr. 66-9/25) beschlossen.
Die Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 12.08.2025 der Gemeinde Kaulsdorf übergeben. Die Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kaulsdorf enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und kann nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO im Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf -Gemeindenachrichten- bekannt gemacht werden.
Hinweis:
Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dies hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Kaulsdorf, den 20.08.2025
gez. Barczus
Bürgermeisterin