Die Jahreshauptversammlung 2026 der Fischereigenossenschaft Kaulsdorf und Umgebung vom 27.05.2026 hat einstimmig beschlossen, die aufgelaufenen Erträge aus der Fischereipacht an die Mitglieder auszuschütten. Es gilt das seit 2023 beschlossene vereinfachte Verfahren zur Auszahlung.
Erforderlich für die Auszahlung ist, dass die Mitglieder die Auszahlung beim Vorstand der Fischereigenossenschaft bis spätestens 31.08.2026 schriftlich unter Angabe einer Bankverbindung beantragen.
Der Antrag muss zwingend eine eidesstattliche Versicherung enthalten, dass der Antragsteller noch Eigentümer der Grundstücke im Genossenschaftskataster ist und es muss eine Haftungsfreistellung der Fischereigenossenschaft gemäß nachfolgendem Muster erfolgen. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs.
Musterformulierung:
Ich versichere eidesstattlich, dass ich/wir weiterhin Eigentümer der Grundstücke laut Genossenschaftskataster sind und keine Veräußerungen vorgenommen haben. Für eventuelle Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Auszahlung der Pachterträge stelle ich / stellen wir die Fischereigenossenschaft von der Haftung frei und setzen uns selbst mit dem Streitgegner auseinander.
Anträge auf Auszahlung können formlos entweder an Thomas Roth, Lendenstreichstr. 46, 07318 Saalfeld oder per Mail an throth.saalfeld@t-online.de gestellt werden.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge auf Auszahlung können in diesem Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ertrag verfällt jedoch nicht und kann beim nächsten Auszahlungstermin beantragt werden.
Roth
Vorstandsvorsitzender Fischereigenossenschaft
Kaulsdorf und Umgebung