Abb. 1 Räumlicher Geltungsbereich des Vorhabens- und Erschließungsplanes Hohe Straße (ohne Maßstab)
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat Kahla hat in seiner Sitzung vom 29.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hohe Straße“ gefasst. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau eines innerstädtischen Wohngebietes geschaffen werden. In dem geplanten Wohngebiet werden insgesamt 50 Wohnungen in 3 Mehrfamilienhäusern und 12 Einfamilienhäusern entstehen. Die Erschließung erfolgt durch die Hohe Straße und durch die Gartenstraße.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 26.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023 im Rathaus, Markt 10, Zimmer 23, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme von
| Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung eines anderen Termins aus.
Die Auslegungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Kahla unter http://kahla.de/cs/ eingesehen werden.
Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Neben dem Planvorentwurf liegen auch Stellungnahmen zu Umweltinformationen vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird ein Umweltbericht folgen.
Einwendungen zum Planvorentwurf können während der vorgenannten Auslegungsfrist in der Stadt Kahla schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Einwendungen bleiben gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hohe Straße“ liegen die folgenden Grundstücke und Teile der Grundstücke:
Gemarkung Kahla, Flur 3, Flurstücke 807/2, 812/2 und 812/1.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf der abgedruckten Flurkarte mit einer gestrichelten Linie umrandet.
J. Schönfeld
Bürgermeister
Stadt Kahla, 26.01.2023