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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 1/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen

Liebe Einwohner!

Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe auf deren Gültigkeit und buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Neubeantragung unter

www.vg-suedliches-saaletal.de!

Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche im Sinne Artikel 116 (1) des Grundgesetzes verpflichtet, sobald er 16 Jahre alt ist, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Ausweise schon seit längerer Zeit abgelaufen sind und in diesem Fall ein Verwarn- oder Bußgeld ausgesprochen werden muss.

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für die Beantragung des Dokumentes werden Ihnen beim Buchen des Termines angezeigt bzw. finden Sie diese auch auf unserer Internetseite unter Verwaltungsgemeinschaft/Bürgerbüro.

Ihr Bürgerbüro

der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“