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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kahla vom 21.10.2004

8. Änderungssatzung

zur

Hauptsatzung der Stadt Kahla vom 21.10.2004

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Juli 2023 (GVBl. S. 229) hat der Stadtrat der Stadt Kahla in der Sitzung am 07. Dezember 2023 mit der Beschluss Nr.: 71/2023 die folgende 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Der bisherige § 10 Abs. 4 und 6 der Hauptsatzung wird gestrichen und durch nachfolgenden § 10 Abs. 4 und 6 ersetzt.

§ 10

Entschädigungen

(4)

Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Stadtrates sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reisekosten (Abs. 1, 2, und 3) entsprechend. Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag (§ 38 Abs. 5 ThürKWO) je eine Entschädigung von 50,00 EUR (§ 34 Abs. 2 ThürKWG).

(6)

Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden Aufwandsentschädigungen.

-

der ehrenamtlich erste Beigeordnete den Betrag von 310,00 € /Monat

-

der ehrenamtlich zweite Beigeordnete den Betrag von 155,00 €/ Monat“

Artikel 2

Die 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kahla tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Kahla, den 18.01.2024

Jan Schönfeld — -Siegel-

Bürgermeister