Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 (Beschlussnummer 64/2023) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage mit Werkstatt - Am Heerweg“ nach § 2 Abs. 1 (BauGB) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in Abbildung 2 Lageplan (maßstabslos) durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Folgende Grundstücke der Gemarkung Kahla befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:
Gemarkung Kahla, Flur 6, Flurstücksnummern 1890/1, 1890/5, 1890/6 und 1891/9.
Planziel ist die Entwicklung eines Standorts für eine Photovoltaikanlage mit Werkstatt.
Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 (BauGB).