Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert am 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und der §§ 1, 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert am 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt Kahla in der Sitzung am 12.12.2024 mit Beschluss-Nr. 71/2024 folgende Gebührensatzung der Stadtbibliothek beschlossen:
§ 1 Gebühren und Auslagen
(1) Die Gebühr ist eine Jahresgebühr und berechtigt mit Ausstellung eines elektronischen Benutzerausweises das Ausleihen von Medien in der Stadtbibliothek Kahla für 12 Monate.
Die Benutzungsgebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis, was als Anlage Bestandteil der Gebührensatzung ist.
(2) Bei Überschreitung der Leihfrist und für beanspruchte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Kahla sind Gebühren nach dem der Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis zu entrichten.
Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Gebührensatzung.
(3) Entstehen der Stadt durch die Benutzung der Stadtbibliothek Auslagen, sind diese zu erstatten.
(4) Schuldner der Gebühren und Auslagen sind, wer in der Stadtbibliothek Sonderleistungen veranlasst oder in Anspruch genommen hat oder durch Leihfristüberschreitung und andere im Gebührenverzeichnis aufgeführte Tatbestände verursacht hat. Mehrere Schuldner von Gebühren und Auslagen sind Gesamtschuldner. Gesamtschuldner sind, nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 b ThürKAG i. V. m. § 44 Abgabenordnung (AO), Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung schulden oder für sie haften.
§ 2 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen
(1) Die Gebühren entstehen:
| 1. | im Falle des § 1 Abs. 1, mit Ausstellung des Ausweises, |
| 2. | im Falle des § 1 Abs. 2 nach Ablauf der Leihfrist, |
| 3. | im Falle des § 1 Abs.3, Abs. 4 bei Inanspruchnahme. |
(2) Die Gebühren werden mit Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an die Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Bekanntgabe durch die Post werden die Gebühren eine Woche nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13.12.2010 außer Kraft.
Kahla den, 10.01.2025
Schönfeld
Bürgermeister
| 1. | Gebühr | |
| 1.1. | Jahresgebühr Erwachsene | 15,00 Euro |
| 1.2. | Ermäßigte Jahresgebühr | 7,50 Euro |
| für Schüler über 16 Jahre mit Schülerausweis, Studenten mit Studentenausweis, Auszubildende mit Nachweis, Freiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihnen Gleichgestellte | |
| 1.3. | Jahresgebühr Heranwachsende bis zum vollendeten 16. Lebensjahr | gebührenfrei |
| 1.4. | Ausstellen des Benutzerausweises | 3,00 Euro |
| 2. | Überschreitung der Leihfrist | |
| 2.1. | 1 bis 14 Tage | 2,00 Euro |
| 15 bis 21 Tage | 5,00 Euro |
| 22 bis 28 Tage | 7,50 Euro |
| mehr als 29 Tage | 15,00 Euro |
| 2.2. | Schriftliche Erinnerung | Portokosten + 2,00 Euro Bearbeitungsgebühr |
| 2.3. | Gebührenbescheid | Portokosten + 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr |
| 3. | Ersatzleistungen des Benutzers | |
| 3.1. | Benutzerausweis (bei Verlust / Beschädigung) | 3,00 Euro |
| 3.2. | Ersatz für verlorene oder stark beschädigte, nicht mehr ausleihbare Medien: Wiederbeschaffungspreis plus Einarbeitungskosten in Höhe von | 5,00 Euro |
| 3.3. | Gebühren für veränderte, beschädigte oder geringfügig beschmutzte Medien | 3,00 Euro |
| 4. | Sonderleistungen | |
| 4.1. | Ersatz bei Sonderleistungen | |
| (z. B. Postgebühr, Wertversicherung) | Auslagenersatz |
| 4.2. | Herstellung von Kopien | gemäß Verwaltungs- kostensatzung |
Kahla den, 10.01.2025
Schönfeld
Bürgermeister