Auf Grund des §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl.S.41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.06.2020 (GVBl, S.227,228) erlässt die Stadt Kahla folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 15.846.400 € | im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit — 6.147.100 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 7.706.000€ festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.640.000 € festgesetzt.
§ 5
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Stadt Kahla, den 13. Januar 2025
Schönfeld — (Siegel)
Bürgermeister
Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 07. November 2024 mit Beschluss Nr.: 51/2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2025 sowie den Finanzplan 2024 -2029 mit Beschluss Nr.: 52/2024 beschlossen.
Die Satzung wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Der Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2025 mit den gesetzlich erforderlichen Anlagen wurde durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis per 14.11.2024 bestätigt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Kahla für das Jahr 2025 erfolgte mit Würdigung vom 10.01.2025, eingegangen in der Stadt Kahla am 10.01.2025.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 23.01.2025 - 07.02.2025 im Rathaus, Zimmer 34, zu den Sprechzeiten einzusehen.
Kahla den, 13.01.2025
Schönfeld — -Siegel-
Bürgermeister
Belehrung
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Kahla unter Angaben der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.