Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert am 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und der §§ 1, 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert am 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt Kahla in der Sitzung am 12.12.2024 mit Beschluss-Nr. 70/2024 folgende Verwaltungskostensatzung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
(1) Die Stadt Kahla erhebt als Gegenleistung für Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse eines Einzelnen vorgenommen werden, Kosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen).
(2) Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Gebührenverzeichnis, in der jeweils gültigen Fassung, für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis für anwendbar erklärt.
(3) Soweit in Gebührensatzungen der Stadt Kahla für einzelne Amtshandlungen besondere Gebührentatbestände und gesonderte Gebühren vorgesehen sind, bleiben diese Regelungen von Absatz 2 unberührt.
§ 2
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung der Stadt Kahla vom 14.12.2010 und Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Kahla (Verwaltungskostensatzung & Kostenverzeichnis) außer Kraft.
Kahla den 10.01.2025
Schönfeld
Bürgermeister