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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Festsetzung der Grundsteuer 2026 und Hundesteuer 2026

Die Stadt Kahla setzt hiermit die Grundsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2026 wie folgt fest:

Grundsteuer A 330 v. H.

Grundsteuer B 430 v. H.

Die Stadt Kahla setzt gemäß § 27 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest.

Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2026 zugegangen wäre. Soweit zwischenzeitlich ein geänderter Grundsteuerbescheid erteilt wurde, gilt dieser.

Die einzelnen Fälligkeiten entnehmen Sie bitte aus dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid.

Sollte sich die Besteuerungsgrundlage (z. B. Änderung der Messbeträge durch das zuständige Finanzamt) ändern, werden gemäß § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla einzulegen.

Schönfeld

Bürgermeister der Stadt Kahla

Allgemeine Hinweise für alle Steuerzahler:

Fälligkeitstermine Grundsteuern:

Gemäß § 28 Grundsteuergesetz gelten folgende Fälligkeiten:

vierteljährliche Zahlung:

15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

halbjährliche Zahlung:

15.02., 15.08.

jährliche Zahlung:

01.07.

Fälligkeit Hundesteuer:

Für die Erhebung und Fälligkeit der Hundesteuer gilt die Satzung der Stadt Kahla. Fälligkeitstermin ist der 01.07. eines jeden Jahres.

Beachtung bei erteilter Einzugsermächtigung:

Haben Sie mit der Stadt Kahla Lastschrifteinzug vereinbart, werden wir die fälligen Beträge von Ihrem Konto abbuchen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen.

Sollte sich Ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung.

Haben Sie mit uns keine Einzugsermächtigung vereinbart, bitten wir um fristgerechte Überweisung der fälligen Steuer auf unser Konto

Inhaber:

Stadtverwaltung Kahla

Bank:

Deutsche Kreditbank AG

IBAN:

DE 29 1203 0000 0001 0105 45

BIC:

BYLADEM1001

unter Angabe des entsprechenden Akten-/Buchungszeichens.

Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen das Steueramt gerne zur Verfügung:

Telefon:

036424 77207

E-Mail:

steuern@kahla.de