Die Liste der Personen, die in das Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit
vom 05.06.2023 - 12.06.2023
zu den Sprechzeiten der Stadt Kahla, im Standesamt, Zimmer 4, Markt 10, 07768 Kahla
zur Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der genannten Behörde schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass die in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Kahla, den 25.05.2023
Schönfeld
Bürgermeister