Nach Inkrafttreten des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) v. 20.11.2020 sind die Kirchgemeinden in der Pflicht, neue, an das Friedhofsgesetz angepasste Friedhofgebührensatzungen zu erlassen.
Die neue Friedhofsgebührensatzung der Kirchgemeinde Löbschütz wird nach Maßgabe des § 52 FriedhG auf diesem Wege öffentlich bekannt gemacht.