Titel Logo
Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes der Stadt Kahla „Am Dammweg“, genehmigt am 26.05.2011

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Dammweg“ gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben. Hierfür wird eine Aufhebungssatzung aufgestellt, durch die der Bebauungsplan außer Kraft gesetzt wird. Der Aufstellungsbeschluss für diese Satzung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Plangebiet

 

 

Ziele und Zwecke der Planung

Da die mit dem Bebauungsplan ursprünglich verfolgten städtebaulichen Ziele entfallen sind und die Festsetzungen einer bedarfsgerechten Entwicklung des Gebietes entgegenstehen, soll der Bebauungsplan aufgehoben werden. Das Gebiet soll so künftig wieder für eine Entwicklung zur Verfügung stehen, die sich harmonisch in die umgebende Bebauungsstruktur einfügt.

Verfahren

Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB bis einschließlich 13.07.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich dazu äußern.

Ort:

Stadtverwaltung Kahla, Bauamt - Zimmer 23, Markt 10 in 07768 Kahla

Öffnungszeiten:

Montag 9 - 12 Uhr

Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr

Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

Stellungnahmen können bis zum genannten Termin schriftlich oder per E-Mail (stadtplanung@kahla.de) abgegeben werden. Ansprechpartner ist Herr Rosenbaum (Tel.: 036424 77606).

Eine weitere Möglichkeit der Beteiligung für die Öffentlichkeit besteht, wenn der Entwurf der Aufhebungssatzung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet eingestellt und öffentlich ausgelegt wird. Des Weiteren werden die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Schönfeld

Bürgermeister

Stadt Kahla, 19.05.2026