Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell zum 01.01.2025 kam es in Thüringen zu Aufkommensverschiebungen. Insbesondere wurden Nichtwohngrundstücke im Vergleich zu Wohngrundstücken bevorzugt, weshalb Wohnraum in Thüringen durch die Umsetzung der Grundsteuerreform zum Teil übermäßig belastet wurde. Zur Korrektur der entstandenen Aufkommensverschiebung wurde durch die Thüringer Landesregierung im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) erlassen.
Die gesetzliche Anpassung betrifft ausschließlich den Bereich der bebauten Grundstücke. Dort haben sich folgende Änderungen ergeben:
Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie den Bereich der unbebauten Grundstücke ergeben sich keine Änderungen bei der Grundsteuermessbetragsfestsetzung.
Quelle:
https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/landeseigene-regelung
Die Finanzämter werden voraussichtlich Ende Juni die geänderten Grundsteuermessbescheide an die Grundstückseigentümer versenden.
Auf Grundlage des „neuen“ Grundsteuermessbetrages aus vorgenannten Bescheiden und des gemeindlichen Hebesatzes, errechnen sich für die Grundstückseigentümer/-innen die zu leistenden Grundsteuern.
Nach Festsetzung der Hebesätze werden die neuen Grundsteuerbescheide durch die Stadt Kahla voraussichtlich erst im Dezember 2026 versendet.