Abb.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hohe Straße" der Stadt Kahla
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hohe Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 807/2, 812/2 und 812/1 der Gemarkung Kahla, Flur 3. Er erstreckt sich ausgehend von der Hohen Straße, südlich bis zur Gartenstraße und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung einer siedlungsverträglichen Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen im Umfeld des Plangebiets mit Behebung von Gestaltungsdefiziten ungeordneter Flächen. Die Erschließung erfolgt durch die Hohe Straße und die Gartenstraße.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Stadt Kahla, Markt 10, zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, im Zimmer 23, in der Zeit von
Donnerstag, 13.07.2023 bis einschließlich Freitag, 11.08.2023
| jeweils von | |
| Montag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter https://kahla.de/cs/Aktuelles.php während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Jan Schönfeld
Bürgermeister
Anlage: