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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

In Kahla, in der Gemarkung Kahla, Flur 5, Flurstücke 2239/5 und 2241/1 wurde eine Liegenschaftsvermessung in Form einer Zerlegung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S.574) in der geltenden Fassung durchgeführt. Betroffen von dieser Liegenschaftsvermessung ist auch das Flurstücke 2234 in der Gemarkung Kahla, Flur 5.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Eigentümern des Flurstückes 2234

vom 15.08.2024 bis 15.09.2024,

jeweils Montag - Freitag in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr

in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Rainer Pense, Markt 11, 99310 Arnstadt eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG in der geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Rainer Pense, Markt 11, 99310 Arnstadt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Arnstadt, den 29.07.2024

gez. Dipl.-Ing. Rainer Pense

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur