Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund vermehrter Beschwerden bezüglich Ruhestörungen im Stadtgebiet Kahla, möchten wir noch einmal auf unsere Ordnungsbehördliche Verordnung vom 27. Mai 2021 verweisen. Diese besagt, dass die Ruhe an den Werktagen zu folgenden Uhrzeiten zu beachten ist:
| - | 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr | (Mittagsruhe) |
| - | 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr | (Abendruhe) |
| - | 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr | (Nachtruhe). |
Die Reglungen zu den Ausnahmefällen finden Sie unter folgenden Link: https://kahla.de/cs/SuO_Ordnungsbehoerdliche_Verordnung.php.
Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Der Ruheschutz gilt hierbei von Mitternacht bis Mitternacht. Ausnahmefälle sind im Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz vom 21. Dezember 1994 geregelt.
Auch außerhalb der Ruhezeiten hat sich jeder so zu verhalten, dass sich andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt fühlen.