Die Stadt Kahla unterstützt bereits seit 2003 private Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Gebietes der Altstadtsatzung mit Hilfe des Kommunalen Förderprogrammes. Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung gewährt. Durch das Förderprogramm soll der finanzielle Aufwand der Eigentümer für die ortsbildgerechte Gestaltung im Geltungsbereich der Altstadtsatzung durch einen entsprechenden Zuschuss gemindert werden. Die Altstadtsatzung dient dem Erhalt des historischen Charakters und des wertvollen Stadtgrundrisses der Altstadt Kahlas.
Die Förderung stellt sich wie folgt dar:
Wer wird gefördert?
Die Zuwendungen werden natürlichen oder juristischen Personen gewährt, die Eigentümer von Grundstücken bzw. Wohn-/Teileigentum oder erbbauberechtigt innerhalb des Geltungsbereiches der Altstadtsatzung Zone A und B der Stadt Kahla sind.
Was wird gefördert?
Die Stadt Kahla fördert anteilig Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Nebengebäuden mit ortsbildprägendem Charakter. Maßnahmen an Neubauten werden nicht unterstützt. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen des gestalterischen Mehraufwandes, welcher sich aus den Festsetzungen der Altstadtsatzung für die Zone A ergibt. Eine Bezuschussung von Maßnahmen, welche lediglich den Anforderungen für die Zone B erfüllen, ist ausgeschlossen.
Die Förderung betrifft insbesondere folgende Maßnahmen:
| - | Fassadenarbeiten (z.B. Putz-, Maler-, Stukkateurarbeiten) |
| - | Fenster, Fensterläden, Schau-fenster, Türen und Tore |
| - | Dacheindeckungen mit gestalterischem Mehraufwand |
| - | Zäune und Einfriedungen, Eingangstreppentreppen, Stützmauern |
Höhe der Förderung
Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall von der Stadt Kahla festgelegt. Sie kann bis zu 30 % der anerkannten zuwendungs-fähigen Kosten betragen, jedoch höchstens 8.000,00 € je Grundstück/wirtschaftlicher Einheit.
Voraussetzung
Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn vor Beginn der Maßnahme ein schriftlicher Antrag auf Förderung gestellt und eine Fördervereinbarung zwischen der Stadt Kahla und dem Bauherrn abgeschlossen wurde. Mit dem Antrag auf Förderung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
| - | kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmen |
| - | ggf. Planungsunterlagen |
| - | Eigentumsnachweis |
| - | Fotos zur Dokumentation des Bestandes |
| - | mindestens 3 vergleichbare Kostenangebote zu den beabsichtigten Baumaßnahmen |
| - | alle öffentlich-rechtlichen Geneh-migungen (denkmalrechtliche Erlaubnis, insofern notwendig Bau-genehmigung) |
Bei der baulichen Realisierung ist die Einhaltung der gestalterischen Auflagen, formuliert in der Altstadtsatzung der Stadt Kahla für die Zone A, Voraussetzung für eine Förderung im Kommunalen Förderprogramm.
Die vollständigen Förderbestimmungen sind der „Richtlinie über das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kahla im Rahmen der Städtebauförderung zur Durchführung privater Baumaßnahmen“ zu entnehmen (siehe Internetseite der Stadt Kahla: https://kahla.de/cs/SuO_Kommunales_Foerderprogramm_Staedtebaufoerderung_private_Baumassnahmen.php).
Die Altstadtstadtsatzung der Stadt Kahla ist auf der gleichen Internetseite veröffentlicht:
https://kahla.de/cs/SuO_Altstadtsatzung.php
Mit der Maßnahme darf erst nach Abschluss der Fördervereinbarung begonnen werden!
Antragsverfahren
Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Förderung privater Bauvorhaben ist unter Verwendung des Antragsformulars bei der Stadt Kahla einzureichen. (ausfüllbares Formular für Internetseite wird vorbereitet)
Folgende Verfahrensschritte sind zu beachten:
| 1. | Beratungsgespräch und Vor-Ort-Begehung mit Stadt Kahla (Bauamt) und Sanierungsträger |
| 2. | Beantragung erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen durch den Bauherrn |
| 3. | Antragstellung im Rahmen des Kommunalen Förder-programms |
| 4. | In begründeten Einzelfällen: Beantragung vorzeitiger Maßnahmebeginn |
| 5. | Entscheidung zur Förderung durch die Stadt |
| 6. | Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer zur Regelung Durchführung und Abrechnung der zur fördernden Baumaßnahme |
| 7. | Nach Fertigstellung - Vorlage der Schlussabrechnung und Prüfung der vertragsgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen |
| 8. | Auszahlung der Fördermittel durch die Stadt Kahla |
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich während der Öffnungszeiten an das Bauamt Kahla wenden.
| Kontakt per Telefon: | 036 424 - 77 601 |
| oder per E-Mail: | bauamt@kahla.de |