Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sind Flächennutzungspläne als vorbereitende Bauleitpläne von den Gemeinden für das gesamte Gemeindegebiet in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Sicherung als Grundzentrum und der Folgen klimatischer Veränderungen.
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans und die dafür notwendige Plan-Umweltprüfung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans erfolgte im Zeitraum Januar bis März 2024.
Die im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans wurden geprüft und in den Entwurf des Flächennutzungsplans eingearbeitet.
In seiner Sitzung am 28.08.2025 hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 47/2025
| • | die Billigung des Entwurfs des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 07.08.2025 und |
| • | die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplans beschlossen. |
Beteiligungsunterlagen:
| • | Planzeichnung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Entwurf M 1: 5.000 (Stand 07.08.2025) | |
| • | Begründung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Entwurf (Stand 07.08.2025) mit den Anlagen: | |
| - | Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Entwurf (Stand 07.08.2025) |
| - | Wohnbauflächenanalyse und Prognose bis 2035 für die Stadt Kahla (17.01.2025) |
| • | Zwischenabwägung zum Flächennutzungsplan Stadt Kahla (Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf - Teil A und B, Stand 07.08.2025) | |
Die Beteiligungsunterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können im Zeitraum vom
18. September bis einschließlich 31. Oktober 2025
auf der Internetseite der Stadt Kahla unter https://kahla.de/cs/FNP_Beteiligung.php eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
| • | Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| • | Stellungnahmen elektronisch an bauamt@kahla.de (Betreff: FNP-Entwurf) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich an unten stehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden können und |
| • | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können |
| • | ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 S. 4 zweiter Halbsatz BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. |
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung erfolgt innerhalb dieses Zeitraums die Auslage der Unterlagen zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadt Kahla - Zimmer 22, Markt 10, 07768 Kahla während folgender Zeiten:
| Montag: | von 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag: | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr |
| und nach Terminvereinbarung. | |
Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
| • | im Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) - hier Aussagen zum derzeitigen Umweltzustand der Schutzgüter (Bestandsbewertung), zur Prognose der Planungsauswirkungen, zur Ermittlung des Eingriffsumfanges sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie |
| • | in Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB: |
| Schutzgut | Art der umweltbezogenen Informationen / Aussagen zu: |
| Mensch / Bevölkerung / Gesundheit | Freizeit und Erholungsfunktion, Immissionen |
| Pflanzen / Tiere / Biologische Vielfalt | Biotoptypen, Biotopverbund, Tierarten, Naturräume, Schutzgebiete, Artenvielfalt, Artenschutz, Inanspruchnahme von Lebensraum |
| Fläche | Siedlungsvorprägung, Flächeneffektivität, Versiegelung und Flächeninanspruchnahme |
| Boden | Bodenarten, Bodenfunktionsbewertung, Geotope, Bodenerosion, Archivfunktion, Altlasten, Inanspruchnahme/Verlust von Boden |
| Wasser | Grundwasser, Wasserschutzgebiete Oberflächenwasser, Gewässerzustand, Gewässerstrukturgüte, Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz, Hochwasserrisikogebiet, Oberflächenabfluss und Versickerung, ökologische Durchgängigkeit der Saale, wassergefährdende Stoffe |
| Klima/Luft | Klimadaten, Kaltluftsituation, Kaltluftentstehung, Kaltluftleitbahn, Klimatope, Bioklima, Klimawandel, Luftqualität |
| Landschaftsbild/Ortsbild | Siedlungsbild, Eigenart, Naturraum, Landschaftscharakter, Landschaftsüberprägungen |
| Kultur- und sonstige Sachgüter | Kulturlandschaft, Bodendenkmale, Denkmalensemble, archäologisches Relevanzgebiet, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen |
| Wechselwirkungen | Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern, komplexe Wirkzusammenhänge |
| Sonstiges | Emissionen, Abfälle / Abwasser, erneuerbare Energien und Energieeinsparung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Potenzial für Unfälle und Katastrophen, kumulative Auswirkungen, Alternativenprüfung, Monitoring |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich.
Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 / Art. 14 der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO)“, das mit ausliegt.