Für die neue Amtsperiode ab 2024 werden in der Stadt Kahla wieder Bürger als Schöffe gesucht. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen gem. § 31 Gerichtsverfassungsgesetzes versehen werden.
Bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 sollten interessierte Bürger das 25. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
Bewerber müssen Einwohner der Stadt Kahla sein. Vereinigungen wie Kirchen, Parteien und Vereine sind ebenfalls aufgefordert, geeignete Personen für das Schöffenamt zu benennen.
Der Stadtrat Kahla entscheidet per Beschluss über die Aufnahme interessierter Bürger auf die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen. Dabei hat die Gemeinde die §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen.
| § 32 - | Personen, die unfähig sind zum Schöffenamt |
| § 33 - | Personen, die aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden sollten |
| § 34 - | Personen, die aus beruflichen Gründen nicht berufen werden sollten |
Die Vorschlagslisten werden nach erfolgter Beschlussfassung eine Woche in der Stadtverwaltung, Sekretariat, öffentlich ausgelegt, um die Einspruchsmöglichkeit zu gewährleisten. Der Termin der Auslegung wird ortsüblich in den Gemeinden bekannt gemacht.
Ab sofort sind die Bewerbungsformulare in der Stadtverwaltung Kahla, Standesamt, Markt 10, 07768 Kahla (Telefon: 036424/77340) oder über die Internetseite www.kahla.de erhältlich.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger geben ihren Bewerbungsbogen einschl. der Erklärung bitte bis 31. März 2023 im Standesamt Kahla ab.
Jan Schönfeld
Bürgermeister
Vorschläge für die Jugendschöffen werden von den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte aufgestellt.
Ebenfalls stehen für diese Wahl die Bewerbungsformulare in der Stadtverwaltung Kahla oder auf der Internetseite www.kahla.de zur Verfügung.