Der volle Wortlaut kann nach Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden
| Beschluss Nr.: | Beschluss | |
| 56/2023 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 mit Anlagen | |
| Der Stadtrat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2024 und den Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen. Die Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2024 betragen in den Einnahmen und Ausgaben | |
| Im Verwaltungshaushalt | 14.096.800 € |
| Im Vermögenshaushalt | 5.369.000 € |
| Im Gesamthaushalt | 13.664.000 € |
| Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen beträgt 0 €. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 4.177.800 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.349.000 € festgesetzt. Folgende Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt bleiben bis zur Vorlage des Fördermittelbescheides oder des förderunschädlichen Vorhabenbeginns gesperrt. | |
| Abs. | Gruppe | Ukto | Bezeichnung | Ausgaben in € |
| 881000 | 932000 |
| Ankauf Grundstücke Städtebau | 100.000 € |
| 130000 | 941300 |
| PV- Anlage | 100.000 € |
| 571000 | 961100 |
| Planungskosten | 653.100 € |
| 615000 | 948100 | 710 | IEQK Kahla West | 274.900 € |
| 615000 | 918100 | 711 | IEQK Kahla Löbschütz | 261.800 € |
| 615000 | 987000 | 614 | Gestaltungsplanung öffentlicher Raum | 75.000 € |
| 615000 | 948100 | 640 | Planung Neugestaltung Freianlagen Am langen Bürgel | 300.000 € |
| 615000 | 948100 | 712 | Freifläche Löfflerturm | 500.000 € |
| 615000 | 987000 | 715 | Quartiersmanager | 64.000 € |
| Zustimmung |
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| 57/2023 | Finanzplan 2023-2028 |
| Der Stadtrat beschließt den Finanzplan 2023-2028 in seiner vorliegenden Fassung. |
| Zustimmung |
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| 58/2023 | Zustimmung Beschluss Gesellschafterversammlung Wohnbaugesellschaft mbH - Feststellung Jahresabschluss 2022 |
| Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Jahresabschluss 2022, bestehend aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang, in der Gesellschafterversammlung festzustellen. |
| Zustimmung |
| Der Jahresüberschuss per 31.12.2022 beträgt 728.483,22 €. Davon werde an den Gesellschafter maximal 150.000,00 € ausgeschüttet und der restliche Betrag in die Gewinnrücklage eingestellt. Die durch die Gewinnausschüttung anfallenden Steuern trägt die Gesellschaft. |
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| 59/2023 | Zustimmung Beschluss Gesellschafterversammlung Wohnbaugesellschaft mbH - Bestätigung Bericht Aufsichtsrat zum Jahresabschluss 2022 und Lagebericht des Geschäftsführers |
| Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2022 und dem Lagebericht des Geschäftsführers zu bestätigen. |
| Zustimmung |
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| 60/2023 | Zustimmung Beschluss Gesellschafterversammlung Wohnbaugesellschaft mbH - Bestätigung Bericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2022 |
| Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Bericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2022 durch die ACCO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bestätigen. |
| Zustimmung |
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| 61/2023 | Zustimmung Beschluss Gesellschafterversammlung Wohnbaugesellschaft mbH - Entlastung Aufsichtsrat und Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2022 |
| Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
| Zustimmung |
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| 62/2023 | Flächennutzungsplan - Abstimmung/Diskussion zum Vorentwurf Flächennutzungsplan |
| Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligung. |
| Zustimmung |
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| 63/2023 | Städtebaulicher Vertrag zum Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens |
| Der Bürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Vorhabensträger Herrn Wolfram Ost abzuschließen. |
| Zustimmung |
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| 64/2023 | Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB Photovoltaikanlage mit Werkstatt - Am Heerweg | |
| 1. | Für die Flurstücke 1890/1, 1890/5, 1890/6 und 1891/9 in der Gemarkung Kahla, Flur 6 ist ein Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Planziel ist die Entwicklung eines Standortes für eine Photovoltaikanlage mit Werkstattgebäude. |
| 2. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Die Veröffentlichung der notwendigen Beschlüsse erfolgt in den „Kahlaer Nachrichten“. |
| 3. | Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. |
| Zustimmung | |
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| 65/2023 | Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Hohe Straße“ | |
| Der Stadtrat hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Hohe Straße“ abgewogen: | |
| 1. | Der Stadtrat bestätigt das Abwägungsprotokoll zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zum Bebauungsplan. Die festgestellten Änderungen sind in die Planungsunterlagen aufzunehmen. |
| 2. | Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. |
| Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt mit einer Stellungnahme beigefügt. | |
| Zustimmung | |
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| 66/2023 | Förderung der Dachsanierung und Hausschwammbeseitigung im 2. OG im Vorderhaus des Einzeldenkmals Roßstraße 32 im B-L-Programm Stadtumbau-Ost - Teil Sicherung. |
| Stadtrat beschließt die Erhöhung der Bezuschussung von Sicherungsmaßmaßnahmen am Vorderhaus des Einzeldenkmals Roßstraße 32 um 1.794,06 € auf 74.650,06 €. Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister/Stadtverwaltung die Fördervereinbarung mit dem Bauherrn anzupassen. |
| Zustimmung |
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| 67/2023 | Vergabe Planungsleistungen für die Neugestaltung der öffentlichen Freifläche am Löfflerturm als Teil der historischen Stadtbefestigung in Kahla |
| Gemäß § 17 (1) der Geschäftsordnung der Stadt Kahla beschließt der Stadtrat die Vergabe der Planungsleistungen für die Neugestaltung der öffentlichen Freifläche am Löffler-/Marterturm an die Bietergemeinschaft Plan drei Landschaftsarchitektur GmbH, Erfurt Schettler und Partner PartGmbH, Weimar IBA GmbH, Jena |
| Gesamtkosten Planungsleistungen LP 1 bis 3 |
| einschließlich Nebenkosten — 28.523,72 € |
| 19% MwSt. — 5.419,51 € |
| Gesamtkosten (brutto) — 33.943,23 € |
| Zustimmung |
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| 68/2023 | Vergabe Neubau 4 Bahn Kegelbahnanlage | |
| Gemäß geltender Geschäftsordnung der Stadt Kahla §17 Absatz 1 beschließt der Stadtrat die Vergabe des Bauvorhaben: “Neubau einer 4 Bahn Kegelbahnanlage für den Wettkampfbetrieb“ mit einem vorläufigen | |
| Gesamtpreis, netto | 114.710,00 € |
| zzgl. 19 % Ust. | 21.794,90 € |
| Vergabesumme gesamt, brutto: | 136.504,90 € |
| Haushaltstelle: | 842007.944300 Rosengarten Kegelbahn, |
| Sonst. bauliche Verbesserung an die Firma Lutz Möckel Kegel- & Bowlingbahnen Krumme Str. 14 08258 Markneukirchen. | |
| Zustimmung | |
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| 69/2023 | Außerplanmäßige Ausgabe Haushaltsstelle : Kehrmaschine 771000.935303 |
| Der Stadtrat beschließ gemäß § 17 der Geschäftsordnung die außerplanmäßige Ausgabe Haushaltsstelle 771000. 935303 Kehrmaschine i.H.v. 131.999 € Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen 916100.300000.999 Zuführung vom Verwaltungshaushalt i.H.v. 131.999 € Mehreinnahmen 900000.003000.999 Gewerbesteuer i.H.v. 131.999 € Mehrausgaben 916100.860000.999 Zuführung zum Vermögenshaushalt i.H.v. 131.999 € |
| Zustimmung |
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| 70/2023 | Vergabe Kehrmaschine | |
| Der Stadtrat beschließt gemäß § 19 der Geschäftsordnung der Stadt Kahla die Vergabe Beschaffung Fahrzeug-Kehrmaschine für den Bauhof i.H.v. 131.999,00 €. | |
| Haushaltsstelle: | 771000.935303.999 Kehrmaschine |
| An die Firma: | Niehle GmbH Saasa Nr. 26 07607 Eisenberg |
| zu vergeben | |
| Zustimmung | |
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| 71/2023 | 8. Änderung der Hauptsatzung |
| Der Stadtrat beschließt die 8. Änderungssatzung der Stadt Kahla. Der Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und Veröffentlichung beauftragt. Der Hauptausschuss empfiehlt die Variante 1 für die Beschlussfassung Stadtrat. |
| Zustimmung |
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| 72/2023 | Richtigsprechung Niederschrift über die 38. Sitzung der 8. Amtsperiode des Stadtrates Kahla am 26.10.2023 |
| Der Stadtrat bestätigt die vorliegende Niederschrift über die 38. Sitzung der 8. Amtsperiode des Stadtrates Kahla am 26. Oktober 2023. |
| Zustimmung |