Zur Erinnerung: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die derzeit laufende frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes noch bis zu 01. März 2024 eingesehen werden kann.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Kahla (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans und die dafür notwendige Plan-Umweltprüfung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
In seiner Sitzung am 07.12.2023 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Flächennutzungsplans einschließlich des Vorentwurfs seiner Begründung sowie des Umweltberichts als gesonderter Teil der Begründung gebilligt und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Aufstellung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Gemäß § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) sind Flächennutzungspläne als vorbereitende Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Sicherung als Grundzentrum und der Folgen klimatischer Veränderungen.
Beteiligungsunterlagen:
Planzeichnung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Vorentwurf M 1: 5.000 (Stand 07.12.2023)
Begründung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Vorentwurf (Stand 07.12.2023) mit den Anlagen:
| • | Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Vorentwurf (Stand 07.12.2023) |
| • | Wohnbauflächenanalyse und Prognose bis 2035 für die Stadt Kahla (15.06.2022) |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Beteiligungsunterlagen können im Zeitraum vom 25. Januar 2024 bis einschließlich 01. März 2024 auf der Internetseite der Stadt Kahla unter https://kahla.de/cs/FNP_fruehzeitige_Beteiligung.php eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
| • | Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| • | Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können und |
| • | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. |
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung erfolgt innerhalb dieses Zeitraums die Auslage der Unterlagen zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadt Kahla, Markt 10, 07768 Kahla während folgender Zeiten:
| Montag: | von 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag: | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Äußerungen zu den Vorentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.