Titel Logo
Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verwaltungsvorschrift

der Stadt Kahla

zur Bestimmung der Aktenführung in Papierform

für durchzuführende Ordnungswidrigkeitenverfahren

vom 14.01.2026

l. Festlegung der Aktenführung

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass die Akten sämtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren der Stadt Kahla, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 eingeleitet werden, in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle bis einschließlich 31. Dezember 2026 übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II. In- und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf

des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Kahla, 14.01.2026

Jan Schönfeld

Bürgermeister Stadt Kahla