l. Festlegung der Aktenführung
Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass die Akten sämtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren der Stadt Kahla, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 eingeleitet werden, in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle bis einschließlich 31. Dezember 2026 übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.
II. In- und Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf
des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Kahla, 14.01.2026
Jan Schönfeld
Bürgermeister Stadt Kahla