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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Aus der Geschichte Kahlas
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Wer war der Vater von Johann Heinrich Wilhelm Heimbürge (1800-1872)?

Abb. 1 Auszug aus dem Kahlaer Taufregister von 1800

Abb. 2 Ehemaliger Gedenkstein für J. H. W. Heimbürge, der heute wieder Friedrich Ebert gewidmet ist

Abb. 3 Das zum neuen Ehrenmal hergerichtete Grabmal von J. H. W. Heimbürge

Vor einiger Zeit erhielt ich einen Anruf von einem Herrn Helmut Heimbürge aus Berlin, der sich mit seiner Familiengeschichte beschäftigt. Herkunftsort seiner Vorfahren ist das Dorf Heilsberg bei Remda, wo im September dieses Jahres ein „Heimbürge-Treffen“ stattfinden soll. Eingeladen sind auch Heimbürges aus Kirchhasel, wo wohl der Ursprung der Familie liegt. Helmut Heimbürge wollte nun wissen, ob die Vorfahren unseres Johann Heinrich Wilhelm Heimbürge eventuell auch aus Kirchhasel stammen. Zu diesem Zweck übersandte er mir einen Stammbaum dieser von Kirchhasel ausgehenden Heimbürges, der elf Generationen umfasst und von 1620 bis in die Gegenwart reicht. Ein Vater unseres Heimbürge taucht darin nicht auf. Auffällig ist aber, dass ab der 5. Generation (ab 1747) als erster männlicher Vorname wie bei unserem Heimbürge durchweg Johann erscheint.

Ich kenne keine Publikation, in der auf den Vater von Johann Heinrich Wilhelm Heimbürge hingewiesen wird. (Wer eine kennt, möge sie mir bitte nennen.) Vom früheren Ortschronisten Heinz Berger ist lediglich eine drei Seiten umfassende handschriftliche Aufstellung an mich gekommen, die den unzutreffenden Titel „Die Familie Heimbürge“ trägt. Soweit der Name Heimbürge darin erscheint, handelt es sich lediglich um Auszüge der Stellen, wo der Nachname in Richard Denners „Jahrbücher zur Geschichte der Stadt Kahla“ auftaucht. In diesen Auszügen kommt neben unserem großzügigen Stifter nur noch ein Heimbürge vor. Unter dem Datum vom 24. September 1786 heißt es bei Denner: „Seiler Johann Paul Heimbürge (Hervorh. P. K.) von Kahla stört das Begräbnis des Amtsverwalters Streicher auf dem Leuchtenburg-Friedhof. Er zwängt sich durch die Leidtragenden und wirft einen schweren Stein auf den Sarg im offenen Grab. Der Sarg geht entzwei.“ Diesem Auszug von 1786 aus Denners „Jahrbücher“ fügte der Verfasser der o. g. Aufstellung hinzu: „Johann Paul Heimbürge ist der Vater von Wilhelm Heimbürge.“ Mittlerweile habe ich vernommen, dass diese Zuschreibung bisher als zutreffend galt bzw. hingenommen wurde.

Um diese ungesicherte Aussage zu überprüfen, gibt es für die in Frage kommende Zeit eine sichere Quelle: das kirchliche Taufregister, das neben dem Neugeborenen natürlich auch dessen Eltern ausweist. Leider sind diese Bücher nicht mehr im hiesigen Pfarramt einsehbar, da solche Register seit einiger Zeit zentral im „Archiv und Bibliothek der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“ in Eisenach aufbewahrt und sukzessive verfilmt und im Internet zugänglich gemacht werden. Für Kahla ist das jedoch noch nicht erfolgt. Nun habe ich nach Anfrage aus dem Archiv eine Kopie der Seite mit dem Taufeintrag von unserem Johann Heinrich Wilhelm Heimbürge erhalten

Daraus geht eindeutig hervor, dass sein Vater der als „Bürger und Seiler“ in Kahla ansässige Johann Bernhard Heimbürge (Hervorh. P. K.) war. Dieser taucht in Denners Chronik nicht auf.

Was hat es dann mit dem Johann Paul Heimbürge auf sich? Liegt da bei Denner vielleicht ein Lese- oder Flüchtigkeitsfehler vor, und der Übeltäter auf der Leuchtenburg hieß nicht Johann Paul, sondern Johann Bernhard Heimbürge? Als Quelle gibt Denner „Lehmann 63“ an, was auf die von Franz Lehmann verfassten Regesten (Inhaltsangaben der im Stadtarchiv aufbewahrten Akten) hindeutet. Unter der Nr. 63 findet sich allerdings nichts zu Heimbürge, was die Fehlermöglichkeit zunächst zu stützen schien. Doch unter den Nrn. 630 bis 635 entnimmt Lehmann den Akten Vorgänge um Johann Paul Heimbürge, die wahrlich erschütternd sind. Das Geschehen auf dem Leuchtenburg-Friedhof vom 24. September 1786 hat Lehmann unter Nr. 631 aus einer acht Seiten umfassenden Akte zusammengefasst. Was den Hergang selbst betrifft, so hat Denner ihn zutreffend wiedergegeben. Der Aktenauszug von Lehmann umfasst aber wesentlich mehr zu dem Übeltäter und den Konsequenzen, die sich aus seiner Grabschändung ergaben. Johann Paul Heimbürge wird in der Akte als ein „beständig umherschwärmender, beynahe unsinniger“ Zeitgenosse charakterisiert. Nachdem er sich einer Zwangsvorführung vor dem Stadtrat durch Flucht nach Schöps entzogen hatte, wurde er einige Tage später doch aufgegriffen und arretiert. Vor dem Verhör beim Rat wurden die ihn bewachenden Beamten angewiesen, ihm „wegen seiner Gefährlichkeit“ alle eventuellen Waffen oder andere tödlichen Instrumente abzunehmen. Im Verhör gab er an, zur Tatzeit betrunken gewesen zu sein. Neben der Geldstrafe für das Vergehen und den Kosten für das Verfahren hatte er auch 6 Groschen „wegen schlechter Aufführung in der Ratsstube“ zu zahlen.

Bereits vor dem Vorfall auf der Leuchtenburg war Johann Paul Heimbürge äußerst negativ aktenkundig geworden (Nr. 630). Ebenfalls betrunken hatte er am Abend des 22. Juli 1785 unter lautem bis in die Nachbarschaft dringenden Getöse seine Frau Brigitte und seinen Sohn Johann Daniel heftig geschlagen. Im Rahmen der Untersuchung bezeichneten Frau und Sohn den Seilermeister „als unverbesserlichen Säufer und Verschwender“. Am Ende baten aber alle Beteiligten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. In dieser Weise endeten die Familienauseinandersetzungen offenbar öfter, selbst wenn es dabei zu offenen Wunden kam, die vom Stadtarzt Dr. Weinert verbunden werden mussten. Die Regesten-Nrn. 633 und 634 enthalten weitere „Verirrungen und Ausschweifungen“ des Seilermeisters. Zeitweilig wird ihm das Delirium Tremens bescheinigt. Dokumentiert sind wochenlanges Festsitzen in der Fronfeste, und auch ein Aufenthalt im Irrenhaus auf der Leuchtenburg blieb ihm nicht erspart. Franz Lehman fasst die Aktenlage des Mannes am Ende so zusammen: „Später hat er eine abgesonderte Wohnung in seinem Hause und einen ständigen Wächter, verübt noch manchen Unfug, scheint sich aber zuletzt gebessert zu haben.“

Soviel zu Johann Paul Heimbürge, dem angeblichen Vater unseres Johann Heinrich Wilhelm Heimbürge. Erleichtert können wir festhalten, dass dies nicht stimmt. Doch gänzlich können wir ihn nicht aus der Familie des Johann Paul Heimbürge entlassen. 1792 trat dieser sein gesamtes Vermögen gegen lebenslänglichen Unterhalt an seine drei Kinder ab. Neben dem bereits erwähnten mitgeschädigten Johann Daniel und der Tochter Marianne Susanne gehört dazu Johann Bernhard, der im Taufregister als Vater unseres Heimbürge ausgewiesen ist. Seine mittlerweile in Uhlstädt verheiratete Tante Maria(nne) Susanne gehörte zu den Paten (Abb. 1). Der übel beleumdete Johann Paul Heimbürge ist also nicht der Vater, sondern der Großvater unseres Heimbürge.

Soweit die Fakten. Nun noch eine kleine Spekulation. Als klar wurde, dass Johann Heinrich Wilhelm Heimbürge nicht, wie lange angenommen und auf seinem alten Gedenkstein festgehalten

die Ehrenbürgerschaft der Stadt erhalten hat, ergab sich angesichts seiner großzügigen Wohltaten die Frage: Warum nicht? Möglicherweise war, als eine solche Ehrung im Raum stand, den Stadtvätern das unrühmliche Dasein seines Großvaters noch zu bekannt, als dass sie eine Ehrenbürgerschaft mit einem solchen Namen verbinden wollten.

Aber auch ohne diese Ehrenbürgerschaft ist Johann Heinrich Wilhelm Heimbürge als großer Wohltäter in die Kahlaer Stadtgeschichte eingegangen. Die nach ihm benannte Straße und das dort als neues Ehrenmal gestaltete ehemalige Grabmal nebst erläuterndem Text sollen das auch für künftige Generationen festhalten.

von Peer Kösling