Auf Grund des §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl.S.41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.06.2020 (GVBl, S.227,228) erlässt die Stadt Kahla folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben unverändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.706.000 € um 1.648.500 € vermindert und damit auf 6.057.500 € neu festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht verändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 2.900.000 € erhöht.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Stadt Kahla, den 15.10.2025
Schönfeld — (Siegel)
Bürgermeister
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 28.08.2025 mit Beschluss Nr.: 46/2025 die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Satzung wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Der Eingang der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2025 mit den gesetzlich erforderlichen Anlagen wurde durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis per 03.09.2025 bestätigt.
Die rechtsaufsichtliche Würdigung zur Nachtragshaushaltssatzung und zum Nachtragshaushaltsplan der Stadt Kahla für das Jahr 2025 erfolgte mit Schreiben vom 29.09.2025.
Der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 16.10. bis 30.10.2025 im Rathaus, Zimmer 34, zu den Sprechzeiten einzusehen.
Kahla, den 15.10.2025
Schönfeld
Bürgermeister
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Kahla unter Angaben der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.