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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2023

1. Nachtragssatzung der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.S.41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.06.2020 (GVBl, S.227,228) erlässt die Stadt Kahla folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt, dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben unverändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.622.500 € um 385.000 € erhöht und damit auf 3.007.500 € neu festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht verändert.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nicht geändert.

§ 6

Der Stellenplan wird nicht geändert.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Stadt Kahla, den 27.10.2023

Schönfeld / Bürgermeister — (Siegel)

Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 mit Beschluss Nr.: 30/2023 die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Satzung wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.

Der Eingang der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2023 mit den gesetzlich erforderlichen Anlagen wurde durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis per 09.10.2023 bestätigt.

Die rechtsaufsichtliche Würdigung zur Nachtragshaushaltssatzung und zum Nachtragshaushaltsplan der Stadt Kahla für das Jahr 2023 erfolgte mit Schreiben vom 25.10.2023.

Der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 02.11.2023 bis 17.11.2023 im Rathaus, Zimmer 34, zu den Sprechzeiten einzusehen.

Kahla, den 27.10.2023

Schönfeld

Bürgermeister

Belehrung

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Kahla unter Angaben der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.

Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.