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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kahla vom 05.07.2024

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Stadtrat der Stadt Kahla in der Sitzung am 23.09.2025 mit der Beschluss Nr.: 59/2025 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Der bisherige § 11 Abs. 1, 2 und 6 der Hauptsatzung wird gestrichen und durch nachfolgenden § 11 Abs. 1, 2 und 6 ersetzt.

§ 11

Entschädigungen

(1) Die Stadtratsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse als Entschädigung, einen Sockelbetrag pro Monat in Höhe von 80,00 € und ein Sitzungsgeld von 20,00 EUR für notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. Die Zahlungen nach den Absätzen eins bis zwei und vier bis sieben erfolgen monatlich bis zum 15. des Folgemonats.

(2) Mitglieder des Stadtrates, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 14 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der erwiesenermaßen durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Mitglieder des Stadtrates, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens 3 Personen führen (§ 13 Abs. 1 S. 4 ThürKO), erhalten eine Pauschalentschädigung von 14 EUR je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 18:00 Uhr gewährt.

(6) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden Aufwandsentschädigungen.

-

der ehrenamtlich erste Beigeordnete den Betrag von 380,00 €/Monat, wird Ihm ein Geschäftsbereich übertragen erhält er 600 €/Monat

-

der ehrenamtlich zweite Beigeordnete den Betrag von 190,00 €/Monat, wird Ihm ein Geschäftsbereich übertragen erhält er 500 €/Monat“

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kahla tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Kahla, den 10. Oktober 2025

Jan Schönfeld — -Siegel-

Bürgermeister