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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Abschaffung Kinderreisepass zum 01.01.2024

Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Kahla,

wir möchten darüber informieren, dass durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 12.10.2023 der

Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft

wird. Wir weisen darauf hin, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt und nur für Kinder ausgestellt werden können, die zum Zeitpunkt der Beantragung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Die Ausstellung von Aufklebern zur Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist ab dem 1. Januar 2024 unzulässig.

Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig von ihrem Alter - weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend.

Ein Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit. Ab dem 01.01.2024 werden die Kosten für die Beantragung eines Reisepasses für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 70,00 € betragen. Für Personen, bis zum 24. Lebensjahr betragen diese weiterhin 37,50 €.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen hierzu gern an das Bürgerbüro der VG „Südliches Saaletal“.