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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 22/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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Hinweis Fundkatzen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

uns als Fundbehörde liegt es am Herzen, gefundene Tiere zu ihren rechtmäßigen Besitzern zurückzubringen. Wir freuen uns sehr über Ihr Engagement, hilflose Wesen zu ihrem Zuhause zurückzuführen. Jedoch möchten wir Sie bitten, herumlaufende Katzen nicht direkt als Fundsache einzuordnen. Es könnte sich in so einem Fall um Freigängerkatzen handeln, die auf Futtersuche sind und daher nicht nur an einem Ort ansässig. Im Zuge dessen weisen wir Sie darauf hin, dass das Füttern von fremden, streunenden oder freilebenden Katzen gemäß § 13 Abs. 6 unserer Ordnungsbehördlichen Verordnung untersagt ist.

Wir empfehlen Ihnen, beim Auffinden einer streunenden Katze diese zunächst für mind. 3 Tage zu beobachten, bevor Sie das Tier als Fund bei uns in der Ordnungsbehörde oder außerhalb unserer Öffnungszeiten bei der Polizei anzeigen. Eine Notiz seit wann Sie die Katze wo gesehen haben, kann uns helfen, das Tier seiner Eigentümerin oder Eigentümer zurückzubringen. Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass nur Sie als Finderin oder Finder eine Fundanzeige bei der Fundbehörde/Polizei aufgeben können. Die Beauftragung eines Dritten ist nicht möglich.

Wie Sie am besten mit einem Fundtier umgehen, zeigen wir Ihnen hier nochmal auf:

Fundtier gefunden - was ist zu tun?

Sie haben ein Tier gefunden, das scheinbar herrenlos umherirrt?

Dann handelt es sich vermutlich um ein Fundtier - also ein Haustier, welches entlaufen und dessen Besitzer unbekannt ist. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig vorgehen:

1.

Nicht einfach mitnehmen!

Auch wenn Sie es gut meinen: Fundtiere dürfen nicht einfach behalten oder weitervermittelt werden. Sie gelten rechtlich als „Fundsache“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden.

2.

Melden Sie den Fund sofort

Wenden Sie sich umgehend an eine der folgenden Stellen:

vorrangig das Ordnungsamt tagsüber von Montag bis Freitag

Telefon 036424 77-321

wenn das Ordnungsamt nicht erreichbar ist, die Polizei

Telefon: 036424 844-0

Diese Stellen kümmern sich darum, das Tier fachgerecht unterzubringen und versuchen den Besitzer zu ermitteln.

3.

Tier sichern - wenn möglich

Wenn es die Situation erlaubt und das Tier zahm ist, können Sie es vorsichtig sichern (z. B. mit einer Leine oder Transportbox). Achten Sie auf Ihre Sicherheit - ein verletztes oder verängstigtes Tier kann unberechenbar reagieren.

4.

Dokumentieren Sie den Fund

Ein Foto, der genaue Fundort, Datum und Uhrzeit helfen den Behörden bei der Suche nach dem Besitzer. Geben Sie alle Infos möglichst vollständig an.

5.

Chip oder Tätowierung prüfen lassen

Tierärzte und Ordnungsämter können Tiere auf einen Mikrochip oder eine Tätowierung prüfen. So lässt sich der Halter oft schnell ermitteln.

Wichtig!

Wer ein Fundtier nicht meldet und es behält, macht sich strafbar (Unterschlagung). Nur wenn der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten gefunden wird, darf das Tier unter bestimmten Umständen übernommen werden - aber nur in Absprache mit den Behörden.

Danke für Ihre Hilfe!

Ihr Handeln kann einem entlaufenen Tier den Weg zurück nach Hause ermöglichen. Fundtiere brauchen Menschen, die richtig reagieren - so wie Sie!