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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grundsteuerreform 2025

Mitteilung aus der Finanzabteilung an alle Grundstückseigentümer

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 folgende Hebesätze festgesetzt.

Grundsteuer A

330 v.H.

Grundsteuer B

430 v.H.

Die öffentliche Bekanntmachung der Hebesatzsatzung finden sie in der Ausgabe der Kahlaer Nachrichten am 28.11.2024 Nr. 23/2024.

Ablauf und Verfahren Grundsteuerpflicht / Grundsteuermessbetrag

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Damit entfällt die bisherige Basis für Vorauszahlungen für 2025.

Seitens des Finanzamtes werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet, auch nicht für Grundstücke auf fremden Grund- und Boden.

Die Besteuerung geht von Nutzer auf den Eigentümer über, die Steuerpflicht für die Nutzer von Garagen, Kleingärten, Bungalows u. ä. auf fremden Grund und Boden entfällt.

Das Finanzamt Jena ist als Bewertungsstelle für die Grundsteuerpflicht zuständig und die Stadt Kahla an die darin enthaltenen Angaben gebunden.

Sollten Einwände gegen den Grundsteuermessbescheid bestehen, sind diese ausschließlich an das

Finanzamt Jena

Leutragraben 8

07743 Jena

als zuständige Behörde zu richten.

Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung hat.

Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Zur Ermittlung des Grundsteuerjahresbeitrags wird der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag herangezogen. Mit den festgelegten Hebesätzen des Stadtrates ergibt sich der Grundsteuerbetrag.

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Anfang Dezember werden voraussichtlich die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer durch die Stadt Kahla versendet.

Hinweise Zahlungsverkehr

Die von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriften behalten weiterhin ihre Gültigkeit, wenn Sie im Veranlagungsjahr 2025 steuerpflichtig bleiben. Bitte prüfen Sie die Angaben auf Ihren Grundsteuerbescheid.

Daueraufträge die von Ihnen selbst an Ihre Bank erteilt wurden, müssen an die neuen Grundsteuerwerte angepasst werden.

Hierauf hat die Stadt Kahla keinen Einfluss.

Ansprechpartner:

Die Mitarbeiter der Stadt Kahla, Abteilung Kasse oder Steuern, erreichen Sie bei Fragen unter folgenden Kontaktdaten:

Fr. Klode

036424- 77202

kasse@kahla.de

Fr. Koch

036424- 77205

steuern@kahla.de

Aufgrund der Vielzahl der Bescheide bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen etwas länger dauern kann.