Nach Ablauf der Amtszeit von 5 Jahren sind die Schiedspersonen durch den Stadtrat im nächsten Jahr 2026 neu zu wählen.
Für die beiden Schiedsstellen sind jeweils 1 Schiedsperson (Schiedsfrau/Schiedsmann) mit gegenseitiger Vertretbarkeit zu wählen.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt.
Die Eignung der Schiedsperson regelt sich nach § 3 des Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1996.
| (1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. | |
| (2) Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer | |
| - | bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat |
| - | bei Beginn der Amtsperiode das 70 Lebensjahr vollendet hat |
| - | nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt. |
Haben Sie Interesse an diesem Ehrenamt?
Bitte richten Sie ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31.12.2025
an die Stadtverwaltung Kahla, Hauptamt, Markt 10, 07768 Kahla.