Titel Logo
Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Nach Ablauf der Amtszeit von 5 Jahren sind die Schiedspersonen durch den Stadtrat im nächsten Jahr 2026 neu zu wählen.

Für die beiden Schiedsstellen sind jeweils 1 Schiedsperson (Schiedsfrau/Schiedsmann) mit gegenseitiger Vertretbarkeit zu wählen.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt.

Die Eignung der Schiedsperson regelt sich nach § 3 des Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1996.

(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

(2) Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

-

bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat

-

bei Beginn der Amtsperiode das 70 Lebensjahr vollendet hat

-

nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

Haben Sie Interesse an diesem Ehrenamt?

Bitte richten Sie ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31.12.2025

an die Stadtverwaltung Kahla, Hauptamt, Markt 10, 07768 Kahla.