Der volle Wortlaut kann nach Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden
Beschluss Nr.:
Beschluss
| 54/2025 | Vergabe Nachbeauftragung Planungsleistungen Bergstraße | |
| Der Stadtrat beschließt gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Nachbeauftragungen i.H.v. 25.224,16 € - Ausbau der Bachstraße und der Bergstraße mit Medienverlegung im Bereich der Bergstraße für den Teil A / Grundleistungen, aus den Beschlüsse 23/2023 und 46/2024. | |
| Die Gesamtbeauftragung von 25.224,16 € (brutto) verteilt sich im Einzelnen wie folgt: | |
| 1. | Für Leistungen im Bereich der Bergstraße im Teil A - Grundleistungen, Leistungsphasen 1 und 2, einschließlich Nebenkosten und Generalplanerzuschlag, wird eine Freigabe in Höhe von 3.721,10 € (brutto) erteilt. (Beschluss 23/2023) |
| 2. | Für die Leistungsphasen 3 bis 9, einschließlich Nebenkosten und Generalplanerzuschlag, wird eine weitere Freigabe in Höhe von 21.503,06 € (brutto) erteilt.(Beschluss 46/2024) |
| Zustimmung | |
| 55/2025 | Vergabe Bergstraße - Besondere Leistungen Teil B ab Stufe 2 |
| Gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung beschließt der Stadtrat die weitere Vergabe Bergstraße Leistungen B / Besondere Leistungen ab Stufe 2 in den Phasen Abstimmung mit den Privateigentümern, Örtliche Bauüberwachung und SIGEKO in der Planungs- und Ausführungsphase inklusive der Nebenkosten und des Generalplanerzuschlages zu einem Betrag von 42.915,36 € (brutto) an das Planungsbüro Sehlhoff GmbH aus Jena |
| Zustimmung | |
| 56/2025 | Antrag Franziska Reich (DIE LINKE) - Änderung Geschäftsordnung |
| Der Stadtrat beschließt: |
| Folgende Änderung in die Geschäftsordnung des Stadtrates werden vorgenommen: |
| (1) § 18 wird im Absatz (9) wie folgt ersetzt: „(2) Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind [vorbehaltlich der Regelungen in § 3 der Geschäftsordnung öffentlich.]“ |
| Ablehnung |
| 57/2025 | Antrag Franziska Reich (DIE LINKE) - Änderung Geschäftsordnung |
| Der Stadtrat beschließt: |
| Folgende Änderung in die Geschäftsordnung des Stadtrates werden vorgenommen: |
| (2) § 9 wird im Absatz (3) wie folgt ergänzt: „Anfragen werden vom Bürgermeister, einem von ihm beauftragten Beigeordneten oder einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung [in der Sitzung mündlich, als auch schriftlich beantwortet und den Stadträten zum Sitzungstag zur Verfügung gestellt. […].“ |
| Zustimmung |
| 58/2025 | Antrag AfD-Fraktion im Kahlaer Stadtrat | |
| "Mitbestimmung und Demokratie stärken - sachkundige Bürger in die kommunale Arbeit einbinden" | |
| 1. | Der Stadtrat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung: |
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| Dem § 18 der Geschäftsordnung wird folgender Absatz zugefügt: |
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| (12) Der Stadtrat kann in jeden Ausschuss wahlberechtigte Personen als sachkundige Bürger mit beratender Stimme berufen. Jede Fraktion hat das Recht einen sachkundigen Bürger für jeden Ausschuss zu benennen. |
| 2. | Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, die Verwaltung eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 20 Euro rechtlich und finanziell prüfen zu lassen. |
| Ablehnung | |
| 59/2025 | 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kahla vom 05.07.2024 |
| Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung der Hauptsatzung auszufertigen, sie der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und sie nach Genehmigung in den Kahlaer Nachrichten bekanntzumachen. |
| Zustimmung |
| 60/2025 | Beantragung von Fördermitteln für das Klimaanpassungskonzept |
| Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der ZUG GmbH Fördermittel für die Umsetzung des integrierten Klimaanpassungskonzeptes zu beantragen. |
| Zustimmung |
| 61/2025 | Richtigsprechung Niederschrift Stadtrat über die 10. Sitzung der 9. Amtsperiode des Stadtrates am 28. August 2025 |
| Der Stadtrat bestätigt die vorliegende Niederschrift über die 10. Sitzung der 9. Amtsperiode des Stadtrates Kahla am 28. August 2025. |
| Zustimmung |