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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 24/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Das Ordnungsamt informiert

Räum- und Streupflicht

Sehr geehrte Grundstückseigentümer

und Grundstücksnutzungsberechtigte der Stadt Kahla,

auf Grund der jahreszeitbedingten Witterungsverhältnisse möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung für das Gebiet der Stadt Kahla die Verpflichteten nach § 3 wie Hauseigentümer, Wohnungsberechtigte etc. zur Schneeräumung sowie die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte verpflichtet sind.

Bei Schneefall sind Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken so zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Für jedes Grundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,5 m zu räumen. Dabei ist zu beachten, dass der Schnee nur so auf den Verkehrsflächen abgelagert werden darf, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge nicht beeinträchtigt werden.

Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu den Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.

Die vorstehenden Räum- und Streuverpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Das Ordnungsamt wird diesbezüglich regelmäßig Kontrollen durchführen.

Mit der Bitte um Verständnis und um Ihre Mithilfe.

Ordnungsamt

Stadtverwaltung Kahla