Zum bevorstehenden Jahreswechsel möchten wir erneut darauf hinweisen, dass es seit mehreren Jahren ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern entsprechend §23 Abs. 1 SprengV gibt.
Hier ist folgendes zu lesen „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“
Wir möchten Sie bitten sich an das Verbot zu halten, damit es nicht zu Schäden in der Stadt Kahla kommt und es für alle Einwohnerinnen und Einwohner ein schöner und angenehmer Jahreswechsel wird. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, darauf zu achten, dass sowohl Kellerlichtschächte als auch Dachluken/-Fenster dementsprechend gesichert sind.
Ihr Ordnungsamt