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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 24/2023
Nachrichten aus dem Rathaus
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Festsetzung der Grundsteuer 2024 und Hundesteuer 2024

Die Stadt Kahla setzt hiermit die Grundsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2024 wie folgt fest:

Grundsteuer A

330 v. H.

Grundsteuer B

430 v. H.

Ersatzbemessung

430 v. H.

Die Stadt Kahla setzt gemäß § 27 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest.

Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für 2024 zugegangen wäre. Soweit zwischenzeitlich ein geänderter Grundsteuerbescheid erteilt wurde, gilt dieser.

Die einzelnen Fälligkeiten entnehmen Sie bitte aus dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid.

Sollte sich die Besteuerungsgrundlage (z. B. Änderung der Messbeträge durch das zuständige Finanzamt) ändern, werden gemäß § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Kahla Markt 10 07768 Kahla einzulegen. Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 1 Verwaltungsgerichtsordnung hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

Schönfeld

Bürgermeister

Allgemeine Hinweise für alle Steuerzahler

Fälligkeitstermine Grundsteuern

Gemäß § 28 Grundsteuergesetz gelten folgende Fälligkeiten:

vierteljährliche Zahlung:

15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

halbjährliche Zahlung:

15.02., 15.08.

jährliche Zahlung:

01.07.

Fälligkeit Hundesteuer

Für die Erhebung und Fälligkeit der Hundesteuer gilt die Satzung der Stadt Kahla.

Fälligkeitstermin ist der 01.07. eines jeden Jahres. (60,00 EUR pro Jahr)

Beachtung bei erteilter Einzugsermächtigung:

Haben Sie mit der Stadt Kahla Lastschrifteinzug vereinbart, werden wir die fälligen Beträge von Ihrem Konto abbuchen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen.

Sollte sich Ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung.

Haben Sie mit uns keine Einzugsermächtigung vereinbart, bitten wir um fristgerechte Überweisung der fälligen Steuer auf unser Konto bei der Deutschen Kreditbank Gera

IBAN: DE 29 1203 0000 0001 0105 45 unter Angabe des entsprechenden Akten-/Buchungszeichens.

Bei Fragen oder Probleme erteilt Ihnen gerne Auskunft:

Steueramt: Fr. Günther (Tel. 036424/77205 oder 77206)

Sehr geehrte BürgerInnen,

für 2023 sind neue Bescheide versandt worden. Wir haben seit Mai 2022 eine neue Software, aus diesem Grund sind auch neue Aktenzeichen vergeben worden. Wir bitten Sie, bei der Überweisung ausschließlich das neue Aktenzeichen anzugeben. Das neue Aktenzeichen entnehmen Sie bitte dem Jahressteuerbescheid 2023 Sollten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut eingerichtet haben, bitten wir Sie, auch dort das Aktenzeichen zu ändern.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter 036424-77205 gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

(Ihr Steueramt)