Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2024 (Beschlussnummer 20/2024) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Töpfergasse“ nach § 12 Abs. 2 (BauGB) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in Abbildung 2 Lageplan (maßstabslos) durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Folgende Grundstücke der Gemarkung Kahla befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:
Gemarkung Kahla, Flur 1, Flurstücksnummer 326 und 327/3.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Schaffung von Wohnbebauung angestrebt.