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Kahlaer Nachrichten
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Töpfergasse“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2024 (Beschlussnummer 20/2024) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Töpfergasse“ nach § 12 Abs. 2 (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in Abbildung 2 Lageplan (maßstabslos) durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Folgende Grundstücke der Gemarkung Kahla befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:

Gemarkung Kahla, Flur 1, Flurstücksnummer 326 und 327/3.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Schaffung von Wohnbebauung angestrebt.